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   BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10   

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https://dejure.org/2012,12705
BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10 (https://dejure.org/2012,12705)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10 (https://dejure.org/2012,12705)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 2 BvR 1396/10 (https://dejure.org/2012,12705)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
    Sicherungsverwahrung ("Altfälle"); Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit (strikte Prüfung; erhöhte Anforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 6 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 6 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer einer Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer einer Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer einer Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Nach den Maßstäben, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.), ist die Verfassungsbeschwerde zulässig und offensichtlich begründet (§ 93b, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) ist, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 4. Mai 2011 ( BVerfGE 128, 326 ff.) festgestellt hat, mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG und, soweit er in Verbindung mit § 2 Abs. 6 des Strafgesetzbuchs zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 begangen wurden, darüber hinaus mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar.

    Für die Feststellung einer Grundrechtsverletzung kommt es allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Urteile im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an; unerheblich ist hingegen, ob die Grundrechtsverletzung den Fachgerichten vorwerfbar ist ( BVerfGE 128, 326 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 ( NJW 2010, S. 2495 ff.) müsse zwar nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Görgülü-Beschluss ( BVerfGE 111, 307 ff.) berücksichtigt werden, dies aber nur im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 ( NJW 2010, S. 2495 ff.) müsse zwar nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Görgülü-Beschluss ( BVerfGE 111, 307 ff.) berücksichtigt werden, dies aber nur im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Fachgerichte im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 nicht berücksichtigen konnten, weil diese Entscheidung noch nicht ergangen war (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09 -, EuGRZ 2011, S. 413 ).
  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Mai 2010 - 2 Ws 169/10 und 2 Ws 170/10 - und der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg mit Sitz in Celle vom 19. März 2010 - 17b StVK 49/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1396/10
    Mit Beschluss vom 6. Juli 2010 ( NStZ-RR 2011, S. 41) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Landgerichts gemäß § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet, dass die erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung entfalle.
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